Veröffentlichung der Wahlbekanntmachungen
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- Horst Wiesmann
Unter der Rubrik "Rathaus und Bürgerservice - Amtliche Bekanntmachungen" sind folgende Bekanntgaben zur Kommunalwahl 2026 veröffentlicht:
Seniorennachmittag 2026
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An Dreikönig hat die Gemeinde Bischbrunn wieder zum traditionellen Seniorennachmittag in die Aula der Grundschule nach Oberndorf eingeladen. Rund 70 Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Partner nahmen die Einladung an und wurden bereits am Eingang von Bürgermeisterin Agnes Engelhardt und 2. Bürgermeister Horst Wiesmann herzlich willkommen geheißen. Kurz nach 14:00 Uhr eröffnete die Spessarttrachtenkapelle aus Oberndorf mit einem Musikstück den Nachmittag. Im Anschluss begrüßte Bürgermeisterin Agnes Engelhardt in ihrer Ansprache zunächst mit einem Neujahrsgruß alle Gäste der Gemeinde. Sie freue sich wieder über die rege Teilnahme, trotz Schnee und Eis, und wünschte ein paar gemütliche Stunden und gute Unterhaltung.
Musikalisch umrahmt wurde der Nachmittag von der Spessarttrachtenkapelle unter Leitung von Burkhard Leimeister sowie dem Gesangverein „Spessartlust“ unter Leitung von Andreas Holzmeier. Einige der Lieder waren wohlbekannt und so wurde das ein und andere Mal auch mitgesungen.
Hugo Wamser rundete mit zwei Vorträgen, einmal in Gedichtform, das Programm ab. Der ein oder andere konnte sich hierbei ein leichtes Schmunzeln nicht verkneifen.
Die Bewirtung wurde dankenswerterweise wieder durch den Vereinsring Oberndorf sicher gestellt. Die Privatsternwarte und der Spessartbund übernahmen den Ausschank, die Küche wurde durch die DJK besetzt, Mitglieder der FFW Oberndorf übernahmen Kaffee und Kuchen und die Gardemädchen des OCV die Bedienung.
Amtliche Bekanntgabe zur Kommunalwahl 2026
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Unter der Rubrik "Rathaus und Bürgerservice - Amtliche Bekanntmachungen" sind folgende Bekanntgaben zur Kommunalwahl 2026 veröffentlicht:
a) Bekanntgabe der Niederlegung einschließlich der Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats und des ersten Bürgermeisters der Gemeinde
b) Bekanntgabe der Niederlegung einschließlich der Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeit in Unterstützungslisten für die Kommunalwahl der Gemeinde
Eintragungsmöglichkeit in Unterstützungslisten für die Kommunalwahl
Sauberkeit und Ordnung in der Gemeinde
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- Horst Wiesmann
Ein sauberes Dorf sollte das Ziel aller Bürger unserer Gemeinde sein:
Reinigung der öffentlichen Straßen und Gehwege zzgl. der Wasserrinne
Aus gegebenem Anlass weist die Gemeinde Bischbrunn auf die Regelungen der sog. Reinigungs- und Sicherungsverordnung hin:
Laut der genannten Verordnung sind die öffentlichen Straßen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit, insbesondere durch die Eigentümer, zu säubern.
Dies gilt auch für unbebaute Grundstücke.
Dabei sind die Gehwege, die gemeinsamen Geh- und Radwege, die Radwege, Wirtschaftswegen und die innerhalb der Reinigungsflächen befindlichen Fahrbahnen (einschließlich der Parkstreifen)
- nach Bedarf zu kehren und den Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat zu entfernen (soweit diese in üblichen Hausmülltonnen für Biomüll, Papier oder Restmüll oder in Wertstoffcontainern entsorgt werden können); entsprechendes gilt für die Entfernung von Unrat auf den Grünstreifen.
Im Herbst sind die Reinigungsarbeiten bei Laubfall, soweit durch das Laub – insbesondere bei feuchter Witterung – die Situation als verkehrsgefährdend einzustufen ist, ebenfalls durchzuführen.
- von Gras und Unkraut zu befreien, soweit es aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst.
- bei Bedarf, insbesondere nach einem Unwetter sowie bei Tauwetter, die Abflussrinnen und Kanaleinläufe freizumachen, soweit diese innerhalb der Reinigungsfläche liegen.
Bei der Verordnung handelt es sich um eine bewehrte Verordnung.
D.h. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Geldbuße belegt werden.
Für in die öffentlichen Verkehrsflächen hineinwachsende Hecken, Bäume und Sträucher gilt folgendes:
Die Grundstückseigentümer sind verkehrssicherungspflichtig und haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs Ihrer Begrünung entstehen können. Daher sollte im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer folgende Hinweise beachtet werden:
- Schneidet Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen und Plätzen rechtzeitig soweit zurück, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und ohne Gefahr nutzen können.
- Beachtet das „Lichtraumprofil“ wenn das Grundstück an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzt. Die Anpflanzungen sollten bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht über Rad-/bzw. Gehwege ragen und an Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 m.
- Schneidet Hecken, Sträucher und Bäume an Straßeneinmündungen und Kreuzungen so weit zurück, dass sie nicht über Ihre Grundstücksgrenze hinausragen. Dann können Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen gar nicht erst entstehen. Achten Sie auch darauf, das Sichtdreieck freizuhalten.
- Schneidet Hecken, Sträucher und Bäume im Bereich von Straßenleuchten und Verkehrszeichen soweit zurück, dass die Leuchten in ihrer Beleuchtungsfunktion nicht behindert werden und die Verkehrszeichen problemlos aus mehreren Metern Entfernung gesehen werden können.
Ebenso ist grundsätzlich darauf zu achten, dass weder Verkehrszeichen noch Straßenlaternen durch Anpflanzungen verdeckt werden.
Um Einhaltung und Beachtung wird gebeten!
Vielen Dank für eure Mithilfe.
Feldgeschworene reinigen Brunnenanlagen
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- Horst Wiesmann
Die Feldgeschworenen aus Biscbhrunn machten sich am Freitag, 17.10.2025, auf, den Nächstenbrunnen, Geißenbrunnen sowie den Breitenbrunnen von Unrat und Laub zu befreien sowie Bewuchs zu entfernen. Im Anschluss daran wurden die Brunnen mit einem Hochdruckreiniger gesäubert. Hierfür möchten wir uns an dieser Stelle für diese Reinigungsaktion nochmals recht herzlich bedanken.