Mit leichter Verzögerung, aber dennoch innerhalb der Planung, wurde am 17.12.2021 die Sperrung der Kirchstraße aufgehoben. Die Straßenbaumaßnahmen und Pflasterarbeiten innerhalb des Projektes "Sicherer Schulweg" konnte noch rechtzeitig in diesem Jahr abgeschlossen und der neue Gehweg sowie die Straße für den Verkehr freigegeben werden. Noch ausstehende Restarbeiten wie Geländermodellierung, Pflanzungen und Rasensaat erfolgen bei passender Witterung im Frühjahr 2022.

Luis Ningler wurde durch den Obmann der Feldgeschworenen Bischbrunn, Horst Brehm, als neuer Feldgeschworener vorgeschlagen und rückt somit in die Riege der "Siebener" nach. In der Gemeinderatssitzung vom Dezember 2021 wurde er durch Nachsprechen der Eidesformel durch Bürgermeisterin Agnes Engelhardt vereidigt. Der Gemeinderat Bischbrunn erklärte hierzu sein Einverständnis.

Die Gemeinde informiert, dass die Rathäuser vom 27.12.2021 bis einschließlich 07.01.2022 geschlossen bleiben. Um Beachtung wird gebeten.

Die Abrechung für die Brauchwasserentnahme wurde fertig gestellt. Somit kann die Gebühr für die Entnahme von Brauchwasser während den gemeindlichen Sprechstunden bezahlt werden. Diese beträgt nach wie vor 1 € je angefangenem Kubikmeter. Wenn möglich die Gebühr bitte zeitnah und passend begleichen.

Getreu dem Wahlspruch „Tue Recht, fürchte Gott und scheue Niemanden“ wurden 17 Feldgeschworene des Bereichs Marktheidenfeld für 25, 40, 50 und erstmals sogar 60 Dienstjahre Dienst von Landrätin Sabine Sitter, Vermessungsdirektor Erhard Glaab und Kreisobmann Hermann Meyer im Auftrag des Bayerischen Finanzministers Albert Füracker geehrt. Darunter war auch Herr Kunibert Väth aus dem Gemeindeteil Oberndorf, der seinen Dienst nun schon seit 40 Jahren verrichtet.

Kreisobmann Meyer begrüßte am Samstagnachmittag im Pfarrheim Marktheidenfeld dazu die zu Ehrenden, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und die örtlichen Obmänner. Landrätin Sabine Sitter erinnerte daran, dass das Feldgeschworenenamt als das älteste kommunale Ehrenamt in Bayern gilt und in Deutschland nur noch in wenigen Bundesländern ausgeübt wird. Feldgeschworener sei kein Amt auf Zeit, sondern auf Lebenszeit. Selbst wenn man aus Alters- oder Gesundheitsgründen nicht mehr in der Lage ist, das Amt aktiv auszuüben, sei man auch nach Beendigung der Tätigkeit zur Verschwiegenheit verpflichtet.

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