Sauberkeit und Ordnung in der Gemeinde
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- Horst Wiesmann
Ein sauberes Dorf sollte das Ziel aller Bürger unserer Gemeinde sein:
Reinigung der öffentlichen Straßen und Gehwege zzgl. der Wasserrinne
Aus gegebenem Anlass weist die Gemeinde Bischbrunn auf die Regelungen der sog. Reinigungs- und Sicherungsverordnung hin:
Laut der genannten Verordnung sind die öffentlichen Straßen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit, insbesondere durch die Eigentümer, zu säubern.
Dies gilt auch für unbebaute Grundstücke.
Dabei sind die Gehwege, die gemeinsamen Geh- und Radwege, die Radwege, Wirtschaftswegen und die innerhalb der Reinigungsflächen befindlichen Fahrbahnen (einschließlich der Parkstreifen)
- nach Bedarf zu kehren und den Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat zu entfernen (soweit diese in üblichen Hausmülltonnen für Biomüll, Papier oder Restmüll oder in Wertstoffcontainern entsorgt werden können); entsprechendes gilt für die Entfernung von Unrat auf den Grünstreifen.
Im Herbst sind die Reinigungsarbeiten bei Laubfall, soweit durch das Laub – insbesondere bei feuchter Witterung – die Situation als verkehrsgefährdend einzustufen ist, ebenfalls durchzuführen.
- von Gras und Unkraut zu befreien, soweit es aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst.
- bei Bedarf, insbesondere nach einem Unwetter sowie bei Tauwetter, die Abflussrinnen und Kanaleinläufe freizumachen, soweit diese innerhalb der Reinigungsfläche liegen.
Bei der Verordnung handelt es sich um eine bewehrte Verordnung.
D.h. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Geldbuße belegt werden.
Für in die öffentlichen Verkehrsflächen hineinwachsende Hecken, Bäume und Sträucher gilt folgendes:
Die Grundstückseigentümer sind verkehrssicherungspflichtig und haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs Ihrer Begrünung entstehen können. Daher sollte im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer folgende Hinweise beachtet werden:
- Schneidet Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen und Plätzen rechtzeitig soweit zurück, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und ohne Gefahr nutzen können.
- Beachtet das „Lichtraumprofil“ wenn das Grundstück an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzt. Die Anpflanzungen sollten bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht über Rad-/bzw. Gehwege ragen und an Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 m.
- Schneidet Hecken, Sträucher und Bäume an Straßeneinmündungen und Kreuzungen so weit zurück, dass sie nicht über Ihre Grundstücksgrenze hinausragen. Dann können Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen gar nicht erst entstehen. Achten Sie auch darauf, das Sichtdreieck freizuhalten.
- Schneidet Hecken, Sträucher und Bäume im Bereich von Straßenleuchten und Verkehrszeichen soweit zurück, dass die Leuchten in ihrer Beleuchtungsfunktion nicht behindert werden und die Verkehrszeichen problemlos aus mehreren Metern Entfernung gesehen werden können.
Ebenso ist grundsätzlich darauf zu achten, dass weder Verkehrszeichen noch Straßenlaternen durch Anpflanzungen verdeckt werden.
Um Einhaltung und Beachtung wird gebeten!
Vielen Dank für eure Mithilfe.
Feldgeschworene reinigen Brunnenanlagen
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- Horst Wiesmann
Die Feldgeschworenen aus Biscbhrunn machten sich am Freitag, 17.10.2025, auf, den Nächstenbrunnen, Geißenbrunnen sowie den Breitenbrunnen von Unrat und Laub zu befreien sowie Bewuchs zu entfernen. Im Anschluss daran wurden die Brunnen mit einem Hochdruckreiniger gesäubert. Hierfür möchten wir uns an dieser Stelle für diese Reinigungsaktion nochmals recht herzlich bedanken.
Leistungsprüfung 2025 erfolgreich bestanden
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- Horst Wiesmann
Am Samstag, 18.10.2025, haben sich zwei Gruppen unserer Feuerwehr, erstmalig am neuen Feuerwehrhaus, der Leistungsprüfung „Die Gruppe im Löscheinsatz" in verschiedenen Stufen von Bronze bis zur Endstufe Gold-Rot gestellt. Neben dem Aufbau des Löschangriffs in der vorgegebenen Zeit mussten die Kameraden auch ihr Wissen in Gerätekunde sowie Knoten und Stiche unter Beweis stellen.
Hierzu gratulierte unsere Bürgermeisterin Agnes Engelhardt nach erfolgreicher Prüfung allen Teilnehmern und sprach ihren Dank für diese hohe Leistungsbereitschaft aus. Besonders erfreulich war, dass viele neue Aktive und Jugendliche sich zum ersten Mal dieser Prüfung gestellt haben. Dies fiel auch KBM Christoph Schmitt auf, der für die Inspektion des Kreisfeuerwehrverbandes zur Abnahme vor Ort war.
Neuvermietung von Räumen im Rathaus Oberndorf
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- Horst Wiesmann
Die Gemeinde Bischbrunn vermietet in absehbarer Zeit die Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Rathauses Oberndorf, Grundstraße 55.
Es handelt sich um eine Gesamtfläche von ca. 75 m², aufgeteilt auf mehrere Einzelräume incl. Teeküche und WC.
Die Räume können als Büro oder ähnliches genutzt werden.
Interessenten werden gebeten, sich während der üblichen Sprechzeiten im Rathaus mit Bürgermeisterin Engelhardt
oder mit der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld, Tel. 09391-6007204 (vormittags) in Verbindung zu setzen.
Umfrage zur kommunalen Wärmeplanung
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- Horst Wiesmann
Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Die „Wärme- oder Heizungswende“ steht derzeit im Fokus vieler Diskussionen. Die kommunale Wärmeplanung bildet einen entscheidenden Baustein bei der Verwirklichung dieses Vorhabens und ist ein bedeutender Schritt in Richtung der Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Sie ist einer der wesentlichen Faktoren auf dem Weg zur Treibhausneutralität und zur Umsetzung der Klimaschutzziele in Deutschland. Aus diesen Gründen hat die Gemeinde Bischbrunn beschlossen, zusammen mit dem Institut für Energietechnik eine kommunale Wärmeplanung zu entwickeln.
Wir stehen vor der Frage, wie wir eine nachhaltige Wärmeversorgung für unsere Gemeinde Bischbrunn sicherstellen können. Welche Möglichkeiten gibt es, eine nachhaltige Wärmeversorgung zu etablieren? Was ist technisch möglich? Wo kann ein Wärmenetz wirtschaftlich sinnvoll aufgebaut werden? Mit diesen Fragen werden wir uns in den nächsten Monaten intensiv befassen.
Für weitere Informationen zur kommunalen Wärmeplanung können Sie das untenstehende Video ansehen, welches den Prozess der Wärmeplanung anschaulich erklärt:
https://www.youtube.com/watch?v=I2CppbhVmCs
Zu gegebener Zeit werden wir Sie über den aktuellen Stand informieren.
Wir sind bei dem Prozess der Wärmeplanung zudem auf Ihre aktive Unterstützung angewiesen, denn nur mit der Kenntnis über den Wärmebedarf und den Sanierungsstand unserer Bürgerinnen und Bürger und der grundsätzlichen Bereitschaft zu einem Anschluss an ein Wärmenetz ist es möglich, ein Wärmenetz mit einer hohen Umsetzungswahrscheinlichkeit zu planen.
Die Teilnahme ist für alle Gebäudeeigentümer ganz einfach online möglich: Scannen Sie dazu entweder den QR-Code oder öffnen Sie direkt den Link, der unterhalb des QR-Codes angegeben ist. So können Sie bequem von zu Hause aus an der Umfrage teilnehmen und uns Ihre Antworten digital übermitteln. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

https://www.ife-datenerfassung.de/6E2NH7
Abgabenschluss ist der 31.10.2025
Wichtige Information für Eigentümer von Eigentumswohnungen, Zwei- bzw. Mehrfamilien- häusern:
- Bitte geben Sie pro Hausnummer nur einen Fragebogen ab.
- Bei Eigentumswohnanlagen ist es ggfs. sinnvoll, die Hausverwaltung mit dem Ausfüllen des Fragebogens zu beauftragen.
Durch die Teilnahme an dieser freiwilligen Umfrage erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie die beigefügten Datenschutzbestimmungen gelesen und akzeptiert haben.
Bei auftretenden Unklarheiten zum Fragebogen können Sie sich gerne telefonisch bei Johannes Lindner (+49 175 149 6462) melden. Bitte haben Sie Verständnis, dass keine energetische Fachberatung zu Einzelobjekten stattfindet und keine Empfehlungen zu zukünftigen Heiztechnologien gegeben werden.
Wichtige Anmerkung zum Schluss:
Die kommunale Wärmeplanung dauert einige Zeit. Nach der Analyse informieren wir Sie, welche Art der Wärmeversorgung in welchen Gemeindeteilen sinnvoll ist.
Wir bedanken uns herzlich für Ihre Unterstützung bei der Wärmeplanung für unsere Gemeinde Bischbrunn!

Der Flyer steht auch im Downloadbereich als PDF-Datei zur Verfügung: Flyer Unfrage kommunale Wärmeplanung