Wappen


wappen 340Mit Schreiben vom 06. November 1968 der Generaldirektion der staatlichen Archive Bayerns wurde der Gemeinde Bischbrunn das Recht zur Führung eines eigenen Wappens und einer Fahne erteilt.

Die Beschreibung des Wappens lautet:

Der Inhalt des Hoheitszeichens ist wie folgt zu begründen:

Zur Darstellung des Gemeindenamens Bischbrunn, der von der älteren Form Bischofsbrunnen abzuleiten ist, wurde ein Ziehbrunnen aufgenommen; die Farben Silber - Rot sind die des Mainzer Erzbischofs-Symboles. Sie erinnern an die frühere Zugehörigkeit zum Kurstaat Mainz. Der Eichenzweig in der vorderen Schildhälfte dokumentiert die geographische Lage der Gemeinde im Spessart; der Ort entstand als Rodungssiedlung im Spätmittelalter.

Die Gemeinde kann auch eine eigene Fahne annehmen, deren Ausführung die Wappenfarben maßgebend sind. Die Figurenfarben gehen den Feldfarben vor; eine Fahne mit drei Streifen ist daher in der Farbfolge Weiß - Grün - Gelb auszuführen. Der Fahne kann auch das Gemeindewappen aufgelegt werden.

Die frühere Gemeinde Oberndorf besaß kein eigenes Wappen und keine Fahne. Nach dem Zusammenschluss der Gemeinden Bischbrunn und Oberndorf am 1. Mai 1978 zur Gemeinde Bischbrunn wurde das Bischbrunner Wappen für die neu gebildete Gemeinde Bischbrunn durch Beschluss des Gemeinderates und mit Zustimmung der Regierung von Unterfranken übernommen.