Ausgabe von FFP2-Schutzmasken für pflegende Personen

Der Freistaat Bayern stellt für pflegende Angehörige FFP 2 – Masken zur Verfügung.
Die Berechtigten (Hauptpflegeperson) können ab Montag, 25.01.2021 jeweils 3 Masken in den Rathäusern zu den bekannten Öffnungszeiten abholen.
Als Nachweis der Empfangsberechtigung ist die Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades zwingend erforderlich.
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